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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 07:15 Uhr - 12:00 Uhr | Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! |
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 13:00 Uhr - 16:00 Uhr | Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! |
Freitag | 07:15 Uhr - 12:00 Uhr | Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! |
Eine Meldebescheinigung erhalten Sie im Bürgerservicebüro, wenn Sie in Worms in einer Wohnung gemeldet sind oder waren. Sie können die Meldebescheinigung persönlich oder durch eine von Ihnen beauftragte Person (mittels Vollmacht und Ausweisdokument) ausstellen lassen
Ebenso ist eine schriftliche Beantragung oder im Online-Verfahren möglich.
Meldebescheinigung online beantragen
(elektronischer Personalausweis erforderlich)
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:
Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0
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Art der Bescheinigung
Angaben über den Verwendungszweck
Kopie des Ausweisdokumentes
Für eine Meldebescheinigung ist eine Gebühr von 6,50 € zu entrichten.
Gebührenfrei:
Der soziale Zweck ist schriftlich nachzuweisen.
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