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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 07:15 Uhr - 12:00 Uhr | Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! |
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 13:00 Uhr - 16:00 Uhr | Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! |
Freitag | 07:15 Uhr - 12:00 Uhr | Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! |
Wichtig:
Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen.
Online-Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis:
hier (Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis auswählen bei RLP Direkt)
Bearbeitungszeit 3-4 Wochen.
Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro (Hauptstelle Folzstraße) beantragen.
Bitte beachten Sie hier gibt es keine Möglichkeit Ihren Aufenthaltstitel zu verlängern. Hier ist die Ausländerbehörde zuständig. Vereinbaren Sie dort bitte einen Termin.
Für die Abholung Ihres Personalausweises haben Sie bei Ihrer Beantragung einen Termin erhalten. Falls Sie diesen nicht wahrnehmen können oder einen alternativen Termin benötigen, schreiben Sie uns gerne eine Mail an buergerservice@worms.de mit Ihren telefonischen Kontaktdaten. Wir rufen Sie anschließend an, um einen neuen Termin zu vereinbaren. Alternativ können Sie auch über die zentrale Nummer der Stadtverwaltung 06241 853 0 einen Termin vereinbaren.
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummer:
Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0
Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:
Mitzubringen für einen neuen Personalausweis sind:
Personalausweis für Antragsteller über 24 Jahre 37,00 €
Personalausweis für Antragsteller bis 24 Jahre 22,80 €
Vorläufiger Personalausweis* 10,00 €
*Hinweis:
Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig und wird sofort ausgehändigt. Grundsätzlich sollte dies nur in Verbindung mit der Beantragung des endgültigen Personalausweises erfolgen.
Besonderheit:
Ausstellung von Personalausweisen:
Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes zusätzlich 13,00 Euro
Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland zusätzlich 30,00 Euro
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3.11 Bürgerservicebüro |
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Vollmacht zur Beantragung eines Ausweisdokumentes unter 18 Jahren |