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| Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | Nur nach Termin | Die Gewerbemeldung erfolgt bevorzugt per Email an gewerbe@worms.de Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich |
Hier können Sie eine Gewerbezentralregisterauskunft online beantragen.
Umfassene Informationen für Gewerbetreibende und Existenzgründer sowie eine online-Gewerbeanmeldung bieten IHK und HWK Rheinland-Pfalz auf ihrem gemeinsamen Portal www.Starterzentrum-rlp.de.
Änderung im Gewerberecht zum 01. November 2025
Bei einer Betriebsverlegung außerhalb Worms ist durch den Gewerbetreibenden nur noch eine Anmeldung bei der für die Gewerbeanmeldung neu zuständigen Behörde erforderlich.
Die gesonderte Abmeldung bei der an der bisherigen Betriebsstätte zuständigen Behörde durch den Gewerbetreibenden entfällt; sie erfolgt nunmehr verwaltungsintern über die Fachverfahren vom neu zuständigen Gewerbeamt zum bisherigen Gewerbeamt. Rechtsgrundlage: ab 01.11.2025 neu eingefügt: § 14 Absatz 1 Satz 3 Gewerbeordnung (GewO)
Zur Gewerbeanmeldung sind mitzubringen:
Gewerbemeldung 40,00 €
| Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
|---|---|---|---|---|
| Hinrichs, Maria | Sachbearbeiterin | 314 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 32 01 |
| Lisec, Bianca | Sachbearbeiterin | 314 / 218 (Fundbüro) | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 32 15 Fundbüro: 0 62 41 / 8 53 - 32 07 |
| Scharlach, Carolin | Sachbearbeiterin | 314 / 218 (Fundbüro) | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 32 16 Fundbüro: 0 62 41 / 8 53 - 32 07 |
| Downloads |
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