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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | Nur nach Termin |
Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis gilt bundesweit und wird zeitlich nicht begrenzt.
Zur Beantragung der Erlaubnis sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Huxel, Ute | Sachbearbeiterin | 316 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 32 04 |