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| Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 07:15 Uhr - 12:00 Uhr | Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! |
| Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 13:00 Uhr - 16:00 Uhr | Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! |
| Freitag | 07:15 Uhr - 12:00 Uhr | Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! |
Wichtig:
Bilder: Bitte nur noch Fotos von zertifizierten Stellen verwenden (Discounter oder professioneller Fotograf).
Lieferzeiten für Weihnachten:
Alle ab jetzt beantragten Reisepässe werden erst im neuen Jahr ausgeliefert. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Beantragung.
Bei dringendem Bedarf kann ein Express-Reisepass innerhalb von 4 Tagen beantragt werden.
Online-Statusabfrage:
Den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres Passes oder Personalausweises können Sie hier
prüfen (RLP Direkt ? Statusabfrage Pass/Personalausweis).
Bearbeitungszeit:
Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt ca. 4–5 Wochen. Diese Zeit kann nicht garantiert werden. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin.
Bei dringendem Bedarf beantragen Sie bitte einen Expressreisepass.
Beantragung:
Ausweisdokumente können nur am Hauptwohnsitz beantragt werden.
Eine Verlängerung oder Beantragung von Aufenthaltstiteln oder Reiseausweisen erfolgt ausschließlich über die Ausländerbehörde. Bitte vereinbaren Sie dort einen Termin.
Die Beantragung von Reisepässen oder Personalausweisen erfolgt im Bürgerservicebüro.
Abholung:
Für die Abholung Ihres Reisepasses oder Personalausweises haben Sie bei der Beantragung einen Termin erhalten.
Können Sie diesen Termin nicht wahrnehmen oder benötigen einen neuen Termin, schreiben Sie bitte eine E-Mail an buergerservice@worms.de mit Ihren Kontaktdaten. Wir rufen Sie zurück, um einen neuen Termin zu vereinbaren.
Alternativ können Sie auch über die zentrale Nummer der Stadtverwaltung 06241 - 853 -0 einen Termin vereinbaren.
Vorläufiger Reisepass:
Seit dem 01.11.2007 wird ein vorläufiger Reisepass nur noch ausgestellt, wenn ein regulärer Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig ausgestellt werden kann.
Ein vorläufiger Reisepass wird immer in Verbindung mit der Beantragung eines endgültigen Reisepasses ausgestellt.
Wird ein Reisepass für ein Kind beantragt, muss das Kind bei der Vorsprache anwesend sein.
Hinweis zu internationalen Reisen:
Die Passbehörde kann keine vollständigen Informationen zu internationalen Reisebestimmungen bereitstellen.
Antragsteller sind verpflichtet, sich vor der Beantragung bei den Behörden des Ziellandes über Einreisebestimmungen zu informieren.
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de
.
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:
Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0
Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:
Bei Beantragung eines Reisepasses einer Person unter 18 Jahren werden die Unterschriften und Ausweisdokumente von beiden sorgeberechtigten Elternteile benötigt. Bei Alleinerziehenden ist das rechtsgültige Sorgerechtsurteil bzw. bei Eltern, die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren, eine Bescheinigung des Jugendamtes, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB abgegeben worden ist, vorzulegen.
Reisepass mit 32 Seiten ab dem 24. Lebensjahr 70,00 €
Reisepass mit 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr 37,50 €
Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr 92,00 €
Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr 59,50 €
Die übliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 4-5 Wochen (Stand Juni 2025)
Es besteht weiterhin die Möglichkeit einen sog. Express-Reisepass zu beantragen. Der Express-Reisepass liegt innerhalb von 4 Werktagen nach Beantragung zur Abholung bereit.
Express-Reisepass mit 32 Seiten ab dem 24. Lebensjahr 102,00 €
Express-Reisepass mit 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr 69,50 €
Express-Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr 124,00 €
Express-Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr 91,50 €
Vorläufiger Reisepass (nur in begründeten Einzelfällen) 26,00 €
Gültigkeit:
Reisepass ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre
Reisepass bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre
Vorläufiger Reisepass maximal: 1 Jahr
Die Ausweisdokumente können nur am Hauptwohnsitz beantragt werden.
| Abteilungen |
|---|
| 3.11 Bürgerservicebüro |