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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | Nur nach Termin |
Bei Reisegewerbetreibenden, die mit Lebensmittel umgehen, z. B. Imbißwagen, ist zusätzlich eine Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz erforderlich.
Zur Beantragung eine Reisegewerbekarte sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Vorausleistung in Höhe von 100,00 €
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Huxel, Ute | Sachbearbeiterin | 316 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 32 04 |