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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | Nur nach Termin | Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich telefonische Erreichbarkeit von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Dem Bereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung obliegt die Durchführung des Gaststättengesetzes. Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Konzession). Neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers müssen auch die örtlichen Gegebenheiten der Gaststätte stimmen.
Bei Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft ohne Alkohlausschank ist lediglich eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
siehe Downloads
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Diehl-Schröhoff, Karin | Sachbearbeiterin | 315 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 32 05 |
Paulitsch, Carmen | Sachbearbeiterin | 315 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 32 06 |
Links |
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Gaststätten in Worms |