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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | Nur nach Termin |
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
Wenn Sie bei einem Hof-, Vereins- oder Volksfest alkoholische Getränke gegen Entgelt ausschenken möchten, benötigen Sie eine Schankerlaubnis. Die Schankerlaubnis sollten Sie spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung beantragen. Sie erhalten zu der Schankerlaubnis ein Merkblatt, das eine Reihe von Auflagen beinhaltet. Die Einhaltung dieser Auflagen wird stichprobenartig von der Lebensmittelüberwachung kontrolliert.
Die Genehmigungsgebühr richtet sich nach der Größe der bewirteten Fläche. Die Gebühr beträgt 33,00 € je Veranstaltungstag.