Schreiben Sie Ihr Suchwort in das Feld "Suchbegriff eingeben*" und drücken Sie auf "Suche starten".
Das mit * gekennzeichnete Feld ist mindestens auszufüllen (Pflichtfeld).
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | Nur nach Termin | Vorsprache nur nach telefonischer Vereinbarung |
NEU: Unterhaltsvorschuss können Sie bei der Stadtverwaltung Worms ab sofort auch online beantragen (Erstantrag und jährliche Überprüfung)
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung (Ausfallleistung) für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage eines Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise bzw. nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.
Der unterhaltsverpflichtete Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise zahlungsfähig wäre.
Unterhaltsvorschuss erhält ein Kind unter folgenden Voraussetzungen:
Für Kinder zwischen 12 und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gelten zusätzlich folgende Voraussetzungen:
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
---|---|---|---|---|
Coronado, Natalie
Ol - R |
Sachbearbeiterin | 182 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 51 24 |
Demirag, Mesut
Df - Ka |
Sachbearbeiter | 182 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 51 20 |
Illig, Gudrun
A - De |
Sachbearbeiterin | 181 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 51 19 |
Kolb, Sandra
S - Z |
Sachbearbeiterin | 180 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 51 12 |
Sievering, Julia
Kb - Ok |
Sachbearbeiterin | 180 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 51 23 |