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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | Nur nach Termin | Vorsprache nur nach Terminvereinbarung. Erstinformation und Terminvereinbarung im Sozial- und Familienbüro, Zimmer 27, Rathaus |
Hilfe zum Lebensunterhalt:
Leistungen nach dem 3. Kapitel des SGB XII erhalten Personen, die
Voraussetzung für die Hilfegewährung ist, dass der Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen, bei nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner auch aus deren Einkommen und Vermögen bestritten werden kann. Daneben müssen auch vorrangige Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern oder Kindern realisiert werden.
Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten (Bürgergeld, ehemals Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld) haben keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Kreider, Tanja
A - Dn |
Sachbearbeiterin | 80 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 53 05 |
Becker, Benjamin
Do - Hoe |
Sachbearbeiter | 79 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 53 02 |
Milosevic, Mathias
Hof - Luc |
Sachbearbeiter | 80 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 53 09 |
Kehl, Birte
Lud - Rog |
Sachbearbeiterin | 81 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 53 06 |
Fischer, Larissa
Roh - V |
Sachbearbeiterin | 81 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 53 07 |
Lott, Claudia
W - Z und BTHG-Fälle A - Z |
Sachbearbeiterin | 83 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 53 03 |