Schreiben Sie Ihr Suchwort in das Feld "Suchbegriff eingeben*" und drücken Sie auf "Suche starten".
Das mit * gekennzeichnete Feld ist mindestens auszufüllen (Pflichtfeld).
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | Nur nach Termin | Vorsprache nach Terminvereinbarung möglich |
Bestattungskosten
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden gemäß § 74 Sozialgesetzbuch (SGB) XII übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.
Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist der Sozialhilfeträger, welcher für die/den Verstorbene/Verstorbenen bis zum Tode Sozialhilfe (SGB XII) geleistet hat. In anderen Fällen ist es der für den Sterbeort (nicht Wohnort) zuständige Sozialhilfeträger.
Eine Gewährung der Leistung für eine einfache und würdige Bestattung kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn
Verpflichtet im Sinne der Sozialhilfe sind beispielsweise Erben des Verstorbenen und nachrangig gemäß dem bürgerlichen Unterhaltsrecht insbesondere Ehepartner oder Lebenspartner und Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder).
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
---|---|---|---|---|
Becker, Benjamin | Sachbearbeiter | 79 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 53 02 |
Fischer, Larissa
Pau - To |
Sachbearbeiterin | 81 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 53 07 |
Kehl, Birte
Kib – Pat |
Sachbearbeiterin | 81 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 53 06 |
Kreider, Tanja
A - Er |
Sachbearbeiterin | 80 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 53 05 |
Lott, Claudia
Tr - Z und BTHG-Fälle A - Z |
Sachbearbeiterin | 83 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 53 03 |
Milosevic, Mathias
Es – Kia |
Sachbearbeiter | 80 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 53 09 |
Downloads |
---|
Bestattungskostenantrag |