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Wohngeld (Mietzuschuss, Lastenzuschuss):
++ NEU: Wohngeld-Antrag online - Erstantrag, Verlängerung, Erhöhung! ++
Wohngeld wird gewährt als Mietzuschuss für den Mieter bzw. die Mieterin einer Wohnung und als Lastenzuschuss für den Eigentümer bzw. die Eigentümerin eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Ob Wohngeld gewährt werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Wohngeld kann nur erhalten, wer die Miete tatsächlich zahlt und die Wohnung auch tatsächlich nutzt. Dies muss nachgewiesen werden.
Nicht Wohngeld berechtigt sind Haushalte, denen ausschließlich Personen angehören, die eine Ausbildung oder ein Studium im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bzw. nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) III durchführen und deshalb dem Grunde nach einen Anspruch auf BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) oder BaföG haben.
Antragsstellung:
Wohngeld für Mieterinnen und Mieter von Wohnraum
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Personen, die Mieterin oder Mieter einer Wohnung sind.
Online-Antrag Mietzuschuss Erstantrag (Erstantrag)
Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums sollten Sie einen Antrag auf Weiterleistung (Verlängerung) stellen. Die Voraussetzungen für Ihren Anspruch werden dann erneut geprüft.
Online-Antrag Mietzuschuss Weiterleistung (Verlängerung)
Online-Antrag: Mietzuschuss Erhöhung
Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum
Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum haben Anspruch auf eine Zuschuss zu den Belastungen.
Online-Antrag Lastenzuschuss (Erstantrag)
Auch hier gilt: Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums sollten Sie einen Antrag auf Weiterleistung (Verlängerung) stellen. Die Voraussetzungen für Ihren Anspruch wrden dann erneut geprüft.
Online-Antrag Lastenzuschuss Weiterleistung (Verlängerung)
Online-Antrag: Lastenzuschuss Erhöhung
Alternativ können die Antragsformulare im Rathaus an der Pforte abgeholt werden.
Schriftliche Anträge können
Negativbescheinigung
Auf Wunsch (schriftlich oder telefonisch) werden Wohngeld-Negativbescheinigungen ausgestellt.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Flick, Daniela
A und Wohngeld für Heimbewohner A - Z |
Sachbearbeiterin | 55 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 53 13 |
Thomas, Gerlinde
B - Ft |
Sachbearbeiterin | 53 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 53 12 |
Krick, Ursula
T - Z |
Sachbearbeiterin | 51 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 53 10 |
Büttler, Nadja
S - Sz außer Sch |
Sachbearbeiterin | 55 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 53 27 |
Eib, Nadine
Kb - Mi |
Sachbearbeiterin | 53 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 53 18 |
Holl, Dennise
Fu - G |
Sachbearbeiterin | 52 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 53 31 |
Rrustemi, Aulone | Sachbearbeiterin | Kontaktformular | ||
Sälzer, Anna-Marlen
Mj - R + Sch |
Sachbearbeiterin | 55 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 53 11 |
Downloads |
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Ergänzende Erklärung zum Antrag auf Wohngeld für Heimbewohner |
Mietbescheinigung für Wohngeldantrag |
Wohngeldantrag - Ergänzende Erklärung |
Wohngeldantrag für Heimbewohner |