Haupteingang Rathaus Worms
Haupteingang Rathaus Worms

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Dienstleistung
Wohngeld

Kontakt
E-Mail: Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Nur nach Termin Vorsprache nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
Anschrift
Stadtverwaltung Worms - Rathaus - Marktplatz 2 - 67547 Worms
Stadtverwaltung Worms
Rathaus
Marktplatz 2
67547 Worms
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Informationen

Wohngeld (Mietzuschuss, Lastenzuschuss):

Wohngeld wird gewährt als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung und als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.

Ob Wohngeld gewährt werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienglieder, der Höhe des Gesamteinkommens, der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung usw.

Wohngeld kann nur erhalten, wer die Miete tatsächlich zahlt und die Wohnung auch tatsächlich nutzt. Dies muss nachgewiesen werden.

Nicht wohngeldberechtigt sind alleinstehende Wehrpflichtige für die Dauer des Grundwehrdienstes. Ebenso Haushalte, denen ausschließlich Personen angehören, die eine Ausbildung im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bzw. nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) III durchführen.


Antragsstellung

Als Mieter können Sie Ihren Wohngeldantrag (Mietzuschuss) im Rathaus an der Pforte abholen oder aus hier ausdrucken.

Als Eigentümer können sie den Wohngeldantrag (Lastenzuschuss) ebenfalls hier ausdrucken oder Sie vereinbaren mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter telefonisch einen Termin.

Abgeben können Sie Ihren Antrag wie folgt:

1. Senden Sie den Antrag und die Unterlagen per Post hierher oder

2. werfen Sie diese mit dem Vermerk 'Wohngeldstelle' in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses oder

3. scannen Sie die Unterlagen ein und schicken Sie dann alles an sozialesundjugend@worms.de

Negativbescheinigung

Auf Wunsch (schriftlich oder telefonisch) werden Wohngeldnegativbescheinigungen ausgestellt.


Infos zur geplanten Wohngeldreform ab 2023

 

Unterlagen

• ausgefülltes Antragsformular gemäß amtlichen Muster
• Mietquittungen bzw. Nachweis über gezahlte Belastungen
  der letzten drei Monate.
• Mietbescheinigung vom Vermieter ausgefüllt, bzw. Nachweis
  über Belastungen, ausgefüllt vom Kreditinstitut.
• Nachweis über die erzielten Einkünfte

Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Flick, Daniela
A + B und Wohngeld für Heimbewohner A - Z
Sachbearbeiterin 55 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 53 13
Thomas, Gerlinde
C - G
Sachbearbeiterin 53 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 53 12
Krick, Ursula
T - Z
Sachbearbeiterin 52 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 53 10
Büttler, Nadja
Si - Sz
Sachbearbeiterin 55 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 53 27
Eib, Nadine
N - O
Sachbearbeiterin 53 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 53 18
Hartmann, Mathias
H - M
Sachbearbeiter 55a Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 53 14
Sälzer, Anna-Marlen
P - Sh
Sachbearbeiterin 55 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 53 11
Holl, Dennise Kontaktformular

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