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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Terminvereinbarung |
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Die häufigsten Anlässe für eine Immobilienbewertung sind Verkaufsabsichten eines Eigentümers oder einer Eigentümergemeinschaft, Regelung von Erbschaftsangelegenheiten sowie für steuerliche Zwecke.
Antragberechtigt sind die Eigentümer, ihnen gleichgestellte Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstückes von Bedeutung ist oder auch Gerichte und Justizbehörden.
Der Aufraggeber ist immer im vollen Umfang gegenüber der Stadtverwaltung Worms Zahlungspflichtiger. Es gilt das Besteller-Prinzip.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Meyer, Stefanie | Sachbearbeiterin | 161 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 62 16 |
Oleynik, Torsten | Sachbearbeiter | 163 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 62 14 |
Abteilungen |
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6.2 Stadtvermessung und Geoinformationen |