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Dienstleistung
Wirtschaftliche Jugendhilfe

Kontakt
E-Mail: Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprache nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung beim Sachbearbeiter
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprache nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung beim Sachbearbeiter
Anschrift
Stadtverwaltung Worms
Abteilung 5.04 - Leistungsgewährung in besonderen Lebenslagen
Kirschgartenweg 58
67549 Worms
Adresse im Stadtplan anzeigen
Informationen

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Aufgabe der Jugendhilfe ist es, Kindern und Jugendlichen beim Aufwachsen in der Gesellschaft Hilfeleistungen anzubieten und die Eltern in ihrem Erziehungsauftrag zu unterstützen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII). Erste Anlaufstelle sind hier die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) und des Pflegekinderdienstes (PKD).

Die Leistungsangebote beinhalten Leistungen der Hilfe zur Erziehung, der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und der Hilfe für junge Volljährige.

Neben den pädagogischen Hilfen umfassen die Hilfen zur Erziehung auch wirtschaftliche Leistungen, welche unter dem Begriff der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zusammengefasst werden. Gemeinsam mit den Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes entscheidet die Wirtschaftliche Jugendhilfe über die individuellen Maßnahmen und setzt die Leistungen entsprechend rechtlich und finanziell um.

Zu den Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gehören unter anderem:

• Prüfung der örtlichen Zuständigkeit

• Abrechnung mit den Leistungserbringern (Heime, Träger, usw.)

• Zahlung von Pflegegeld an Pflegefamilien

• Heranziehung der Eltern zu den Kosten der Jugendhilfe

• Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen gegenüber Dritten (z.B. Familienkasse, BAföG-Stelle, Bundesagentur)

• Regelung und Durchsetzung von finanziellen Ansprüchen gegenüber anderen Jugendämtern (z.B. bei Wohnortwechsel der Eltern).

Sobald Leistungen erbracht werden, bei denen der Lebensunterhalt der Kinder und Jugendlichen durch die Jugendhilfe sichergestellt wird, wird ein sogenannter Kostenbeitrag von den Eltern erhoben. Dieser Kostenbeitrag ist einkommensabhängig und wird von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe errechnet und festgesetzt.


 

Gebühren

keine

Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Bonnet, Victoria
A-Ala + Ihs-Iz + Schm - Th
Sachbearbeiterin 23 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 54 40
Distler, Jennifer
Jem-Mm
Sachbearbeiterin 21 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 54 41
Haas, Manuela
Alb-As + Hoq-Ihr + Mn - Schl
Sachbearbeiterin 23 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 54 43
Kern, Sonja
At-Bal + Hog-Hop + Ti - W
Sachbearbeiterin 22 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 54 44
Metzner, Matthias
Bam-Bh + Db-Hof
Sachbearbeiter 21 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 54 51
Müller, Birte
Bi-Da + J-Jel + X,Y, Z
Sachbearbeiterin 21 - 23 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 54 53
Täffner, Kirsten
Kostenerstattung A-Z
Sachbearbeiterin 22 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 54 01

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