Schreiben Sie Ihr Suchwort in das Feld "Suchbegriff eingeben*" und drücken Sie auf "Suche starten".
Das mit * gekennzeichnete Feld ist mindestens auszufüllen (Pflichtfeld).
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | Nur nach Termin | Vorsprache nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung beim Sachbearbeiter |
Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.
Rechtsgrundlage :
Landesblindengeldgesetz (LBlindenGG)
§ 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
---|---|---|---|---|
Schlamp, Madeleine
A -G |
Sachbearbeiterin | 28 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 54 11 |
Zinke, Angelika
H - K |
Sachbearbeiterin | 24 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 54 15 |
Pfeiffer, Elke
L - R |
Sachbearbeiterin | 28 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 54 27 |
Busch, Christine
S - Z |
Sozialarbeiterin | 24 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 54 12 |