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Jede Gemeinde hat einen Hebesatz für die Ermittlung der Gewerbesteuer durch Satzung festgelegt und kann diesen selbst ihren Bedürfnissen anpassen. Aus der Multiplikation des vom zuständigen Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz ergibt sich die zu zahlende Gewerbesteuer.
Der Hebesatz in Worms beträgt
Im Veranlagungszeitraum Hebesatz in %
1974 330
1975 - 1983 350
1984 - 1987 370
1988 - 1997 390
1998 - 2011 400
2012 - 2014 410
Ab 2015 420
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Späth, Daniel | Abteilungsleiter | 127 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 21 00 |
Beck, Marcel | stellv. Abteilungsleiter | 125 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 21 01 |
Abteilungen |
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2.01 Kommunale Steuern |