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Dienstleistung
Landwirtschaftskammerbeitrag

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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin!
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Stadtverwaltung Worms - Bereich 2 - Finanzen - Klosterstraße 23 - 67547 Worms
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Bereich 2 - Finanzen
Klosterstraße 23
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Informationen

Nach dem Landesgesetz über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz wird der Landwirtschaftskammerbeitrag zusammen mit der Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) festgesetzt und erhoben. Beitragsmaßstab ist der Grundsteuermessbetrag. Der Beitrag wird durch Anwendung eines Vomhundertsatzes auf den Beitragsmaßstab (Beitragssatz) für ein Kalenderjahr ermittelt. Der Beitragssatz wird mit der Feststellung des Haushaltsplanes der Landwirtschaftskammer festgesetzt.

Nach Abschluss des jeweiligen Haushaltsjahres wird der Landwirtschaftskammerbeitrag mit der Landwirtschaftskammer abgerechnet.

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Späth, Daniel Abteilungsleiter 127 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 21 00

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