Schreiben Sie Ihr Suchwort in das Feld "Suchbegriff eingeben*" und drücken Sie auf "Suche starten".
Das mit * gekennzeichnete Feld ist mindestens auszufüllen (Pflichtfeld).
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr | Vorsprache nur mit Termin! |
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 14:00 Uhr - 15:30 Uhr | Vorsprache nur mit Termin! |
Nach dem Landesgesetz über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz wird der Landwirtschaftskammerbeitrag zusammen mit der Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) festgesetzt und erhoben. Beitragsmaßstab ist der Grundsteuermessbetrag. Der Beitrag wird durch Anwendung eines Vomhundertsatzes auf den Beitragsmaßstab (Beitragssatz) für ein Kalenderjahr ermittelt. Der Beitragssatz wird mit der Feststellung des Haushaltsplanes der Landwirtschaftskammer festgesetzt.
Nach Abschluss des jeweiligen Haushaltsjahres wird der Landwirtschaftskammerbeitrag mit der Landwirtschaftskammer abgerechnet.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
---|---|---|---|---|
Späth, Daniel | Abteilungsleiter | 127 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 21 00 |
Abteilungen |
---|
2.01 Kommunale Steuern |