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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich. |
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 14:00 Uhr - 16:00 Uhr | Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich. |
Was und wieviel auf einem Grundstück gebaut werden darf, richtet sich nach dem Planungsrecht. Es ist ein wichtiges Instrument für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung der Stadt.
Wenn es einen Bebauungsplan gibt, dann regelt dieser welche bauliche Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Industrie usw.) möglich ist und wie viel oder wie groß auf einem Grundstück gebaut werden darf (Grundfläche, Geschossfläche oder Baumasse). Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Worms finden Sie in unserem Geoportal. Dort können Sie die einzelnen Pläne mit den zugehörigen Dokumenten auch kostenfrei herunterladen.
Wenn es für einen Bereich keinen Bebauungsplan gibt, entscheidet sich die Zulässigkeit von Vorhaben im Einzelfall nach der Umgebung entsprechend der oben genannten Kriterien. Dazu beraten wir Sie gern (siehe auch städtebauliche Beratung).
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Fabian, Alexander | stellv. Abteilungsleiter | 132 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 61 02 |
Blüm, Miriam Jasmine | Sachbearbeiterin | 130 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 61 22 |
Pinten, Andrea | Sachbearbeiterin | 131 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 61 24 |
Thines, Sören | Sachbearbeiter | 133 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 61 25 |
Abteilungen |
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6.1 Stadtplanung und Bauaufsicht |