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Auskünfte zu Erst- und Änderungsanträgen bzw. Informationen zu Bescheiden.
Das Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (Schwerbehindertengesetz – SchwbG) regelte von 1953 bis 2001 wesentliche Bereiche des Schwerbehindertenrechts in Deutschland, darunter die Feststellung des Grades der Behinderung, die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Beschäftigung von Schwerbehinderten, der Kündigungsschutz für Schwerbehinderte, die Schwerbehindertenvertretungen in Unternehmen sowie die Werkstätten für behinderte Menschen und die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr. 2001 wurde es durch das Neunte Buch Sozialgesetzbuch abgelöst.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Knierim, Andrea | Sachbearbeiterin | 21 | Kontaktformular |
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Abteilungen |
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5.07 Fachstelle für Senioren und Inklusion |