Haupteingang Rathaus Worms
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Dienstleistung
Schwerbehindertengesetz - Aufgaben (Neuntes Sozialgesetzbuch)

Kontakt
E-Mail: Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Anschrift
Stadtverwaltung Worms - Rathaus - Marktplatz 2 - 67547 Worms
Stadtverwaltung Worms
Rathaus
Marktplatz 2
67547 Worms
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Informationen

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Schießgartenstraße 6

55116 Mainz

Telefon 06131 967-0

Telefax 06131 967-444

E-Mail poststelle-mz@lsjv.rlp.de

ist zuständig für Antragsverfahren zur Feststellung einer Behinderung und den Grad der Behinderung entsprechend den Vorschriften des „Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen –“.

Zur Feststellung einer Behinderung muss zunächst ein Antrag beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung gestellt werden. Der Antrag kann online gestellt werden https://lsjv.rlp.de/themen/inklusion/feststellung-der-behinderung#c66027  .

Alternativ können Sie den Antrag mit einem Antragsvordruck postalisch stellen. Die Vordrucke gibt es bei den Dienststellen des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung und bei der Stadtverwaltung Worms an der Rathauspforte, Marktplatz 2.

Ebenso können Sie das Formular auf der Homepage des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung unter „Downloads“ https://lsjv.rlp.de/themen/inklusion/feststellung-der-behinderung#c66027  oder der Homepage der Stadt Worms unter „Formulare“ https://www.worms.de/neu-de/buergerservice/formulare_uebersicht.php  herunterladen.

Bei einem Änderungs-Antrag nach § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Schwerbehindertenrecht verhält es sich analog.

Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 stellt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung auf Antrag einen mit Lichtbild versehenen Schwerbehindertenausweis aus. Damit können sowohl die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nachgewiesen als auch bestimmte Rechte und – je nach Art der Eintragungen im Ausweis – Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden.


Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
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