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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 08:00 Uhr - 16:00 Uhr | Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr! |
Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. |
Zuständig für den Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft ist das Standesamt am Hauptwohnsitz. Der Austritt kann mündlich oder schriftlich vor dem jeweiligen Standesbeamten erklärt werden. Schriftliche Erklärungen müssen öffentlich oder amtlich beglaubigt sein.
Den Austritt kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und nicht geschäftsunfähig ist. Für Minderjährige unter 14 Jahren können die personensorgeberechtigten Eltern den Austritt erklären. Hat ein Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.
Um den Austritt zu erklären, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Der Kirchenaustritt kann nur persönlich erfolgen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an standesamt@worms.de
Gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Der Kirchenaustritt kostet 30,00 Euro
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Bassemir, Sabrina | Sachbearbeiterin | 119 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 09 |
Jäger, Tina | Sachbearbeiterin | 118 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 06 |
Lais, Nicole | Sachbearbeiterin | 116 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 04 |
Laumann, Jennifer | Sachbearbeiterin | 118 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 01 |
Pachaly, Andrea | Sachbearbeiterin | 119 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 03 |
Schauf, Monika | Sachbearbeiterin | 120 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 11 |
Tecklenburg, Vanessa | Sachbearbeiterin | 116 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 10 |
Weinmann, Christian | Sachbearbeiter | 117 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 07 |
Abteilungen |
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3.04 Standesamt |