++ Vom 24.12. bis 01.01. ist die Stadtverwaltung Worms geschlossen. Das Wahlamt (Abt. 1.01) ist "zwischen den Jahren" regulär geöffnet. Wir wünschen frohe Festtage & einen guten Rutsch ins neue Jahr! ++
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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 08:00 Uhr - 16:00 Uhr | Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr! |
Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. |
Beurkundung von Sterbefällen:
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung nach den Bestimmungen des Personenstandsgesetzes zur Anzeige des Sterbefalles innerhalb von drei Werktagen verpflichtet.
Verstirbt der Angehörige zuhause, sind folgende Personen innerhalb der oben genannten Frist gem. § 29 PStG zur Anzeige beim Standesamt verpflichtet:
Mit der Abwicklung der Formalitäten wird in den meisten Fällen ein Bestattungsinstitut betraut. Für die Beurkundung müssen alle benötigten Unterlagen (Informationsblatt) sowie die vom Arzt ausgestellte Todesbe-scheinigung im Original vorgelegt werden. Erst hiernach wird der Sterbefall beim Standesamt beurkundet und es werden Sterbeurkunden ausgestellt.
Sollten zunächst nicht alle benötigten Unterlagen vorgelegt werden können, kann die Beerdigung, die Einäscherung oder eine Überführung auch erfolgen, wenn der Sterbefall noch nicht beurkundet ist. Die dazu notwendigen Unterlagen werden dem Bestatter oder Angehörigen ausgehändigt.
Desweiteren erhalten Sie jeweils eine gebührenfreie Sterbeurkunden für die Rentenversicherung, Krankenkasse und für den Pfarrer. Sollten Sie weitere Urkunden benötgien, werden Ihnen diese auf Wunsch gegen entsprechende Gebühren ausgestellt.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Bassemir, Sabrina | Sachbearbeiterin | 119 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 09 |
Pachaly, Andrea | Sachbearbeiterin | 119 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 03 |
Schauf, Monika | Sachbearbeiterin | 120 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 11 |
Abteilungen |
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3.04 Standesamt |
Downloads |
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Informationsblatt Sterbefall |
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Was tun im Trauerfall? |