Haupteingang Rathaus Worms
Haupteingang Rathaus Worms

++ Vom 24.12. bis 01.01. ist die Stadtverwaltung Worms geschlossen. Das Wahlamt (Abt. 1.01) ist "zwischen den Jahren" regulär geöffnet. Wir wünschen frohe Festtage & einen guten Rutsch ins neue Jahr! ++

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Dienstleistung
Sterbefälle melden

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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr!
Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.
Anschrift
Stadtverwaltung Worms - Rathaus - Marktplatz 2 - 67547 Worms
Stadtverwaltung Worms
Rathaus
Marktplatz 2
67547 Worms
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Informationen

Beurkundung von Sterbefällen: 

Bei Sterbefällen in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung nach den Bestimmungen des    Personenstandsgesetzes zur Anzeige des Sterbefalles innerhalb von drei Werktagen verpflichtet.

Verstirbt der Angehörige zuhause, sind folgende Personen innerhalb der oben genannten Frist gem. § 29 PStG zur Anzeige beim Standesamt verpflichtet:

  • jede Person die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • die  Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  • jede andere Person, die beim Tod zugegen war, oder von dem    Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist (z.B. das  Bestattungsunternehmen)

Mit der Abwicklung der Formalitäten wird in den meisten Fällen ein Bestattungsinstitut betraut. Für die Beurkundung müssen alle benötigten Unterlagen (Informationsblatt) sowie die vom Arzt ausgestellte Todesbe-scheinigung im Original vorgelegt werden. Erst hiernach wird der Sterbefall beim Standesamt beurkundet und es werden Sterbeurkunden ausgestellt.


Sollten zunächst nicht alle benötigten Unterlagen vorgelegt werden können, kann die Beerdigung, die Einäscherung oder eine Überführung auch erfolgen, wenn der Sterbefall noch nicht beurkundet ist. Die dazu notwendigen Unterlagen werden dem Bestatter oder Angehörigen ausgehändigt.

Desweiteren erhalten Sie jeweils eine gebührenfreie Sterbeurkunden für die Rentenversicherung, Krankenkasse und für den Pfarrer. Sollten Sie weitere Urkunden benötgien, werden Ihnen diese auf Wunsch gegen entsprechende Gebühren ausgestellt.

 

Gebühren

Die Beurkundung ist gebührenfrei.
Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Bassemir, Sabrina Sachbearbeiterin 119 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 34 09
Pachaly, Andrea Sachbearbeiterin 119 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 34 03
Schauf, Monika Sachbearbeiterin 120 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 34 11
Abteilungen
3.04 Standesamt

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