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Deutsche, heimatlose Ausländer, Staatenlose und ausländische Flüchtlinge, die außerhalb des Geltungsbereichs des Personenstandsgesetzes heiraten wollen (Ausland) und dazu ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis vorlegen müssen, erhalten dieses beim Standesamt, in dessen Bezirk der Wohnsitz ist oder war. Bestand niemals oder nur vorübergehend ein Aufenthalt im Inland, so ist der Standesbeamte des Standesamtes I in Berlin, Rückerstraße 9, 10119 Berlin, zuständig.
Ob ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird, sollte beim ausländischen Standesamt, bei der ausländischen Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland oder auch bei der deutschen Vertretung im Eheschließungsstaat erfragt werden.
Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur erteilt werden, wenn der Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Sind beide Verlobte Deutsche, so ist ihre Ehefähigkeit wie bei einer Inlandsehe zu prüfen.
Das Personal des Standesamtes Worms steht Ihnen für Auskünfte zu diesem Anliegen zur Verfügung.
Die Unterlagen, welche Sie zur Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen, erfragen Sie bitte telefonisch oder per Kontaktformular beim Standesamt.
Nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Rheinland-Pfalz beträgt die Gebühr 48,00 EUR für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige.
Wenn ausländisches Recht zu beachten ist, entstehen Kosten zwischen 59,00 und 118,00 EUR.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Lais, Nicole | Sachbearbeiterin | 116 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 04 |
Tecklenburg, Vanessa | Sachbearbeiterin | 116 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 10 |
Weinmann, Christian | Sachbearbeiter | 117 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 07 |
Abteilungen |
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3.04 Standesamt |