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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 08:00 Uhr - 16:00 Uhr | Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr! |
Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. |
Das Klinikum Worms zeigt die Geburt Ihres dort geborenen Kindes schriftlich innerhalb einer Woche dem Standesamt an.
Welche Unterlagen Sie benötigen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hierzu zählt zum Beispiel, ob Sie als Eltern miteinander verheiratet oder nicht miteinander verheiratet sind, bzw. welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen.
Über den weiteren organisatorischen Ablauf werden Sie im Klinikum Worms unterrichtet. Sie erhalten nach der Entbindung ein Informationsblatt vom Standesamt, sowie einen persönlichen Fragebogen.Diesen füllen Sie gemeinsam mit Ihrem Partner aus, und senden ihn mit einer Kopie Ihrer Ausweisdokumente, sowie den für die Beurkundung benötigten Dokument (z.B. Eheurkunde, Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung usw.) dem Standesamt Worms per Post zu.
Gerne können Sie auch die Unterlagen in einem entsprechenden verschlossenen Briefumschlag, mit der Aufschrift Standesamt Worms/Geburtsanmeldung, im Hausbriefkasten am Haupteingang des Rathaus Worms, Marktplatz 2, 67547 Worms persönlich (24 Std./7 Tagen) einwerfen.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass erst nach Erhalt der vollständig benötigten Unterlagen die Geburt Ihres Kindes durch das Standesamt Worms beurkundet werden kann. Die derzeit durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei mindestens einer Woche.
Im Anschluss an die Beurkundung werden wir Ihnen alle im Original eingereichten Dokumente, sowie die gebührenfreien zweckgebundenen Urkunden für Krankenkasse, Kindergeld, Elterngeld mit der Post zusenden. Weitere Urkunden können sie erst nach Erhalt der gebührenfreien Urkunde gerne hier online bestellen.
Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Worms E-Mail: Standesamt@worms
Ist Ihr Kind nicht in einer Klinik geboren (Hausgeburt), sind Sie selbst binnen einer Frist von einer Woche zur Anzeige verpflichtet. Den Geburtsnachweis stellt der Arzt oder die Hebamme aus.
Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Worms E-Mail: standesamt@worms
Die Beurkundung ist gebührenfrei.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Lais, Nicole | Sachbearbeiterin | 116 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 04 |
Tecklenburg, Vanessa | Sachbearbeiterin | 116 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 10 |
Weinmann, Christian | Sachbearbeiter | 117 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 07 |
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