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Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. |
Donnerstag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. |
Donnerstag | 14:00 Uhr - 16:00 Uhr | Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr! |
Das Klinikum Worms zeigt die Geburt Ihres dort geborenen Kindes schriftlich innerhalb einer Woche an, nachdem Sie sich mit dem dortigen Aufnahmebüro in Verbindung gesetzt haben.
Die zur Beurkundung der Geburt notwendigen Urkunden und Unterlagen sind dort vorzulegen. Welche Unterlagen Sie benötigen, ist davon abhängig, ob Sie als Eltern miteinander verheiratet oder nicht miteinander verheiratet sind, bzw. welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen.
Über den weiteren organisatorischen Ablauf werden Sie im Klinikum Worms unterrichtet. Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Standesamt.
Ist Ihr Kind nicht in einer Klinik geboren (Hausgeburt), sind Sie selbst binnen einer Frist von einer Woche zur Anzeige verpflichtet. Den Geburtsnachweis stellt der Arzt oder die Hebamme aus.
Sie erhalten gebührenfreie Geburtsbescheinigungen zur Vorlage bei der Krankenkasse (Mutterschaftshilfe), für religiöse Zwecke und zur Beantragung von Kindergeld und Elterngeld.
Einen Antrag auf Elterngeld wird den Eltern und Alleinerziehenden ca. 3 - 4 Wochen nach der Geburt bzw. nach der Anmeldung beim Standesamt automatisch zugesandt.
Die Beurkundung ist gebührenfrei.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Finger, Horst | Abteilungsleiter | 122 | Kontaktformular |
/ |
Lais, Nicole | Sachbearbeiterin | 119 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 04 |
Müller, Christine | Sachbearbeiterin | 116 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 02 |
Abteilungen |
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3.04 Standesamt |