Schreiben Sie Ihr Suchwort in das Feld "Suchbegriff eingeben*" und drücken Sie auf "Suche starten".
Das mit * gekennzeichnete Feld ist mindestens auszufüllen (Pflichtfeld).
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 08:00 Uhr - 16:00 Uhr | Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr! |
Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. |
Seit 01.01.1958 wurde bei jeder Eheschließung in den alten Bundesländern und seit 1.10.1990 auch in den neuen Bundesländern eine Generalurkunde für die neue Familie (Familienbuch) angelegt. Bei Heirat im Ausland konnte das Familienbuch auf Antrag der Eheleute angelegt werden.
Diese Urkundsform ist mit dem Inkrafttreten des neuen Personenstandsrechts zum 01.01.2009 ersatzlos weggefallen. Sofern Sie urkundliche Nachweise über eine Eheschließung benötigen können Sie, unabhängig vom Heiratsdatum, die Ausstellung einer Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister beim Heiratsstandesamt beantragen.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
---|---|---|---|---|
Jäger, Tina | Sachbearbeiterin | 118 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 06 |
Abteilungen |
---|
3.04 Standesamt |