Haupteingang Rathaus Worms
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Dienstleistung
Einbürgerung - Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

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Stadtverwaltung Worms - Rathaus - Marktplatz 2 - 67547 Worms
Stadtverwaltung Worms
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67547 Worms
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Aktuelles

Neuer Online-Dienst:  Einbürgerung online beantragen (inklusive "Quick-Check")

Haben Sie Schwierigkeiten bei der Online-Antragstellung, dann helfen Ihnen die Lotsen des Projektes „Pass(t) Genau“ gerne weiter.

Brexit, Integrationsministerium RLP informiert über Übergangsfristen für Einbürgerung bei EU-Austritt


Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Diese muss beantragt werden und wird durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde im feierlichen Rahmen vollzogen.

Im Regelfall müssen für eine Einbürgerung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:


  •  ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen   Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Abkommens vom 21. Juni 1999   zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit oder eine  Aufenthaltserlaubnis für andere als die in den §§ 16, 16a-f, 17, 18f, 19, 19 b und e, 20, 22, 23   Abs. 1, §§ 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5, § 104c des Aufenthaltsgesetzes aufgeführten  Aufenthaltszwecke besitzen
  •  mindestens einen ununterbrochener 5-jährigen (rechtmäßigen und gewöhnlichen)     Aufenthalt   im Inland, bei besonderen Integrationsleistungen nach 3 Jahren
  •  Unterhaltsfähigkeit, den Lebensunterhalt grundsätzlich durch eine eigene Erwerbs-   tätigkeit sichern können
  •  ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Zertifikat Deutsch B1) nachweisen.   Fehlt der Nachweis, ist eine Sprachprüfung zu absolvieren
  •  die bisherige Staatsangehörigkeit verlieren oder aufgeben; Ausnahmen sind in einem   gewissen Umfang möglich
  •  sich straffrei geführt haben; Bagatelldelikte bleiben außer Betracht
  •  Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes, sowie   eine Erklärung abgeben, dass er keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen verfolgt   oder verfolgt hat
  •  keine Zugehörigkeit zu einer extremistischen oder terroristischen Vereinigung
  •  Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in   Deutschland (gilt ab 01.09.2008)

Für Asylberechtigte, andere Flüchtlinge und Staatenlose kann die erforderliche Aufenthaltsdauer auf sechs, für Deutschverheiratete auf drei Jahre verkürzt werden.


 

Gebühren

  • Einbürgerung 255,00 €
  • für Kinder 51,00 €
Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Britzke, Claudia Sachbearbeiterin 111 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 34 12
Datta, Miriam Sachbearbeiterin 121 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 34 05
Mankel, Kerstin Sachbearbeiterin 121 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 34 02
Müller, Melanie Sachbearbeiterin 111 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 34 08
Abteilungen
3.04 Standesamt

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