++ Vom 24.12. bis 01.01. ist die Stadtverwaltung Worms geschlossen. Das Wahlamt (Abt. 1.01) ist "zwischen den Jahren" regulär geöffnet. Wir wünschen frohe Festtage & einen guten Rutsch ins neue Jahr! ++
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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag | 00:00 Uhr - 23:59 Uhr |
Zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Beschäftigten verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) den Arbeitgeber zur Durchführung von Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten (§ 10 Absatz 1).
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Leitstelle, Feuerwehr Worms |
0 62 41 / 8 53 - 88 88 |
Abteilungen |
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3.09 Brand- und Katastrophenschutz |