Die Brandsicherheitswache (auch Feuersicherheitswachdienst) wird immer dann eingesetzt, wenn eine erhöhte Brandgefahr besteht und eine größere Anzahl von Personen gefährdet ist. Durch eine Gefährdungsanalyse ist darüber hinaus festzustellen, ob unterhalb dieser Grenzen eine Feuersicherheitswache erforderlich ist, z. B. bei Einsatz von Pyrotechnik.
Die Notwendigkeit einer Brandsicherheitswache resultiert unter anderem aus der Versammlungsstättenverordnung und wird von der Brandschutzdienststelle festgelegt.