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Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, die Ereignisse von verschiedenen Brandmeldern empfängt, auswertet und dann reagiert.
Als Reaktion können verschiedene technische Einrichtungen angesteuert werden, z. B.:
Zum Detektieren von (Brand-)Ereignissen werden Brandmelder unterschiedlicher Kenngrößen (z. B. Rauch, Temperatur, Flammen etc.) verwendet. Auch eine Feuerlöschanlage kann zum Detektieren eines Brandes dienen (Platzen eines Sprinklerfässchens).
Die Notwendigkeit zur Errichtung einer BMA ergibt sich aus dem Baurecht und wird dementsprechend von der Brandschutzdienststelle gefordert.
In Ausnahmefällen kann eine BMA auch vom Sachversicherer gefordert werden.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Lipp, Christian | Sachbearbeiter | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 39 22 |
Abteilungen |
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3.33 Vorbeugender Brandschutz |