
Schreiben Sie Ihr Suchwort in das Feld "Suchbegriff eingeben*" und drücken Sie auf "Suche starten".
Das mit * gekennzeichnete Feld ist mindestens auszufüllen (Pflichtfeld).
| Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | |
| Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Quelle: Bürger- und Unternehmensservice (BUS) Rheinland-Pfalz
Anlagenüberprüfung durch Sachverständige anordnenDie zuständige Überwachungsbehörde kann im Rahmen der Überwachung von genehmigungsbedürftigen oder nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Messungen der Emissionen und Immissionen sowie sicherheitstechnische Prüfungen gegenüber den Betreibern der Anlagen anordnen. Die Messungen oder sicherheitstechnischen Prüfungen sind von Stellen oder Sachverständigen durchzuführen, die ihre Kompetenz nachgewiesen haben und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bekannt gegeben (notifiziert) wurden.
Die Anforderungen für die Bekanntgabe von Sachverständigen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind in der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) geregelt.
Entsprechend notifizierte Messstellen und Sachverständige lassen sich im „Recherchesystem Messstellen und Sachverständige“ im Modul Immissionsschutz finden.
Die zuständige Überwachungsbehörde kann im Rahmen der Überwachung von genehmigungsbedürftigen oder nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Messungen der Emissionen und Immissionen sowie sicherheitstechnische Prüfungen gegenüber den Betreibern der Anlagen anordnen. Die Messungen oder sicherheitstechnischen Prüfungen sind von Stellen oder Sachverständigen durchzuführen, die ihre Kompetenz nachgewiesen haben und notifiziert wurden.
Informationen über Brandschutz erhaltenDer vorbeugende Brandschutz umfasst Maßnahmen, die dazu dienen, Brände zu verhindern, ihre Ausbreitung einzudämmen und die Rettung von Personen sicherzustellen.
Für den Brandschutz und die Gefahrenabwehr sind unterschiedliche Stellen zuständig:
Die Feuerwehr wird von der jeweils zuständigen Stelle finanziert. Zusätzlich unterstützt das Land, wodurch die Anschaffung von beispielsweisen neuen Geräten, persönlicher Schutzkleidung sowie Bau oder Renovierung der Feuerwehrhäuser möglich ist.
Berufsfeuerwehr: Städte mit über 90.000 Einwohnern wie Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier müssen eine Berufsfeuerwehr haben. Kleinere Gemeinden können ebenfalls eine Berufsfeuerwehr einrichten.
Freiwillige Feuerwehr: Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr müssen eine Freiwillige Feuerwehr aufstellen. Gibt es nicht genug Freiwillige, werden Menschen zum Dienst verpflichtet ("Pflichtfeuerwehr"). In größeren Städten ohne Berufsfeuerwehr gibt es oft Freiwillige Feuerwehren mit hauptberuflichen Kräften, wie in Neuwied, Worms, Speyer und Pirmasens.
Werkfeuerwehr: In Betrieben mit erhöhtem Brand- oder Explosionsrisiko sowie anderen spezifischen Gefährdungen kann die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion anordnen, eine Werkfeuerwehr einzurichten. Diese kann aus haupt- und/oder nebenberuflichen Mitgliedern bestehen. Beispiele hierfür sind die Werkfeuerwehren von BASF, Boehringer und Schott-Glas.
Die Ausbildung bei den rheinland-pfälzischen Feuerwehren erfolgt im Verbundsystem: von der Standortausbildung über die Kreisausbildung bis zur zentralen Schule in Koblenz.
Künftig werden sämtliche nicht polizeilichen Hilferufe zentral von acht Integrierten Leitstellen entgegengenommen und koordiniert. Die Integrierten Leitstellen fungieren somit als einheitliche Meldestelle.
| Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
|---|---|---|---|---|
| Schöttner, Marc-André | Abteilungsleiter | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 39 70 |
|
|
Schneider, Marco
Vorbeugender Bandschutz |
Teamleiter | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 39 71 |
| Abteilungen |
|---|
| 3.33 Vorbeugender Brandschutz |