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Regionalplanung ist die überörtliche, überfachliche und zusammenfassende Landesplanung im Gebiet einer Region, bei der Land, Gemeindeverbände und Gemeinden nach Maßgabe des Raumordnungsgesetzes und des Landesplanungsgesetzes zusammenwirken.
Aufgabengabenschwerpunkt der Regionalplanung ist insbesondere die Erarbeitung der regionalen Raumordnungspläne. Hierin werden die Ziele und Grundsätze der Landesplanung, wie sie sich aus dem Landesentwicklungsprogramm ergeben, auf regionaler Ebene konkretisiert und ergänzt.
Träger der Regionalplanung sind die Landkreise und kreisfreien Städte innerhalb einer Region; sie bilden eine Planungsgemeinschaft. Rheinland-Pfalz ist planungsrechtlich in die vier Regionen Mittelrhein-Westerwald, Trier, Rheinhessen-Nahe und Westpfalz eingeteilt.
Die Regionalplanung für das Gebiet der ehemaligen Region Rheinpfalz, also der kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Speyer und Worms sowie der Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim, Rhein-Pfalz-Kreis und Südliche Weinstraße obliegt gemäß einem zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz abgeschlossenen Staatsvertrag dem Verband Region Rhein-Neckar.
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7.01 Grundstücke und Stadtentwicklung |