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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | Nur nach Termin |
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Die Einsichtnahme in die Bauakten kann aus rechtlichen Gründen nur einem bestimmten Personenkreis gewährt werden.
Hierzu gehören
Bitte legen Sie die Nachweise vor Einsichtnahme vor und weisen Sie sich gegebenenfalls auf Verlangen aus.
Eine vorherige Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail ist notwendig.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Albrecht, Torsten | Sachbearbeiter | 257 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 61 05 |
Abteilungen |
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6.1 Stadtplanung und Bauaufsicht |