Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | Geschlossen | Nur nach Terminvereinbarung! |
Die Abt. 6.6 erstellt Gestattungsverträge, die für die Nutzung bzw. Überbauung von öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich sind. Ein Gestattungsvertrag ist erforderlich beispielsweise für Wärmedämmungen, Bordsteinabsenkungen, Baustellenzufahrten und zeitlich begrenzte Nutzung von öffentlichen Grundstücken.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Augustin, Elisabeth | Sachbearbeiterin | 251 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 66 16 |
Abteilungen |
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6.6 - Verkehrsinfrastruktur und Mobilität |