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Eltern, die Ihre Kinder für eine Krippe oder einen Hort angemeldet haben, müssen dafür grundsätzlich einen Beitrag zahlen. Sie können allerdings einen Antrag auf Berechnung der zumutbaren Belastung stellen. Wir führen dann mit Hilfe einer Berechnung gemäß § 90 Absatz 3 und 4 SGB VIII eine Einkommensüberprüfung durch.
Je nach Ergebnis, wird der Beitrag gemäß der Kostentabelle für Krippe- und Hortbeiträge festgesetzt, ermäßigt oder übernommen. Bei einer Übernahme müssen die Eltern nichts zahlen, bei einer Ermäßigung zahlen sie einen vergünstigen Beitrag wie sonst in der entsprechenden Einkommensklasse vorgesehen.
z.B. je nach Einkommen, Anzahl der Kinder usw.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Krämer, Felix | Sachbearbeiter | 27 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 58 15 |
Weinmann, Anja | Sachbearbeiterin | 27 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 58 16 |
Zeller, Wiebke | Sachbearbeiterin | 27 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 58 10 |
Abteilungen |
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5.10 Kindertagesbetreuung und Familienleistungen |