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Die Staatsangehörigkeitsbehörde kann auf Antrag feststellen, ob jemand tatsächlich die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und ggfls. einen Staatsangehörigkeitsausweis ausstellen.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Datta, Miriam | Sachbearbeiterin | 121 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 05 |
Abteilungen |
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3.04 Standesamt |