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Heiraten im Ausland

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Stadtverwaltung Worms - Rathaus - Marktplatz 2 - 67547 Worms
Stadtverwaltung Worms
Rathaus
Marktplatz 2
67547 Worms
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Informationen

Gültigkeit der im Ausland geschlossenen Ehe

Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich überall auf der Welt heiraten. Eine im Ausland geschlossene Eheschließung ist auch grundsätzlich in Deutschland gültig.

Eine Eheschließung im Ausland ist in Deutschland gültig, wenn sie nach den im Land geltenden Gesetzen geschlossen wurde und nicht gegen Verfassungsgrundsätze verstößt. Gegen Verfassungs-grundsätze verstoßen insbesondere sogenannte Mehrehen( also mehrere gleichzeitig bestehende Ehen einer Person).  Es gibt kein förmliches Anerkennungsverfahren, sondern nur eine Anzeigepflicht der Ehegatten. Die Eheschließung ist in Deutschland beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes anzuzeigen.

Im Unterschied zu Deutschland sind im Ausland teilweise auch religiöse Eheschließungen möglich. Ebenso wie Eheschließungen durch staatliche Stellen sind auch diese in Deutschland gültig, wenn dies nach dem im Land geltenden Recht möglich ist und die Eheschließung danach bei staatlichen Stellen registriert wurde. Sollten Sie eine religiöse Eheschließung planen, erkundigen Sie sich zur Sicherheit bei der Auslandsvertretung des Landes, in dem Sie die heiraten möchten.

Als Nachweis über die im Ausland geschlossene Ehe erhalten Sie eine Heiratsurkunde. Grundsätzlich müssen die Heiratsurkunden von der Deutschen Botschaft in dem Land, in dem die Eheschließung war, legalisiert werden. Durch die Legalisation wird die Echtheit des Dienstsiegels und der Unterschrift der beglaubigenden Person auf Ihrer Eheurkunde bestätigt.

Mit verschiedenen Ländern bestehen zwischenstaatliche Vereinbarungen, so dass auf die Legalisation verzichtet werden kann. Hier wird stattdessen eine Apostille verlangt. Eine Apostille ist eine Überbeglaubigung durch die übergeordnete ausländische Behörde.

Einige Länder haben mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbart, dass auch auf die Apostille verzichtet werden kann, dies bedeutet, dass die Heiratsurkunde in der von der zuständigen Behörde ausgestellten Form anerkannt wird.

Da es nicht möglich ist, für jedes Land aufzuführen, ob Legalisation oder Apostille erforderlich sind, sollten Sie sich im Zweifelsfall beim Standesamt erkundigen.

Einige Länder stellen Urkunden auch auf internationalen Vordrucken aus. Diese haben den Vorteil, dass u.a. auch die deutsche Sprache aufgeführt ist und Sie so die Kosten für eine Übersetzung sparen. Sollte die ausländische Behörde  keine Internationale Heiratsurkunde ausstellen, ist die Urkunde von einem in Deutschland bei Gericht zugelassenen vereidigten Übersetzer zu übersetzen.

Nach erfolgter  Eheschließung im Ausland kann beim Wohnort-standesamt eine Nachbeurkundung der Eheschließung beantragt werden. Hierbei wird nachträglich ein Heiratseintrag im Heiratsregister des Wohnortstandesamtes erstellt. Im Anschluss daran kann aus diesem Register eine deutsche Heiratsurkunde für die im Ausland erfolgte Eheschließung ausgestellt werden. Diese deutsche Urkunde beweist neben der ausländischen Urkunde die Eheschließung und gibt Aufschluss über die Namensführung in der Ehe.

Namensführung

Grundsätzlich behält jeder Deutsche, der im Ausland heiratet, seinen bisherigen Familiennamen. Bei Rückkehr nach Deutschland können Sie bei Ihrem Standesamt erfragen, welche Möglichkeiten zur Namensführung in der Ehe bestehen. Sollten Sie bei der Eheschließung im Ausland jedoch eine Namensführung bestimmt haben, muss diese auf ihre Gültigkeit nach deutschem Recht geprüft werden.

Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Finger, Horst Abteilungsleiter 122 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 34 00
Abteilungen
3.04 Standesamt

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