Haupteingang Rathaus Worms
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Dienstleistung
Wiederannahme des Geburtsnamens

Kontakt
E-Mail: Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr!
Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.
Anschrift
Stadtverwaltung Worms - Rathaus - Marktplatz 2 - 67547 Worms
Stadtverwaltung Worms
Rathaus
Marktplatz 2
67547 Worms
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Informationen

Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben.

Die Rechtskraft des Scheidungsurteils ist daran zu erkennen, dass vom zuständigen Amtsgericht, meist einige Wochen nach Scheidungsausspruch, ein Rechtskraftsvermerk (meist in Form eines Stempels) angebracht wurde.

Beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes geben Sie bitte die Wiederannahmeerklärung ab. Von dort wird diese an Ihr Eheschließungsstandesamt weitergeleitet. Wirksam wird sie mit Eingang beim Standesamt Ihres Eheschließungsortes. Von dort erhalten Sie auf Wunsch eine Bescheinigung über Ihre neue Namensführung.

Für weiter Informationen wenden Sie sich bitte an unser Geschäftszimmer.

 

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder,
  • Stammbuch mit "ehemaliger Familienbuchabschrift" sowie das rechtskräftig Scheidungsurteil.
 

Gebühren

Beurkundung der Erklärung  22,- EUR

Bescheinigung über die Namensänderung  11,-EUR

 

Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Bassemir, Sabrina Sachbearbeiterin 119 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 34 09
Pachaly, Andrea Sachbearbeiterin 119 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 34 03
Schauf, Monika Sachbearbeiterin 120 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 34 11
Abteilungen
3.04 Standesamt

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