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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 08:00 Uhr - 16:00 Uhr | Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr! |
Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. |
Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben.
Die Rechtskraft des Scheidungsurteils ist daran zu erkennen, dass vom zuständigen Amtsgericht, meist einige Wochen nach Scheidungsausspruch, ein Rechtskraftsvermerk (meist in Form eines Stempels) angebracht wurde.
Beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes geben Sie bitte die Wiederannahmeerklärung ab. Von dort wird diese an Ihr Eheschließungsstandesamt weitergeleitet. Wirksam wird sie mit Eingang beim Standesamt Ihres Eheschließungsortes. Von dort erhalten Sie auf Wunsch eine Bescheinigung über Ihre neue Namensführung.
Für weiter Informationen wenden Sie sich bitte an unser Geschäftszimmer.
Beurkundung der Erklärung 22,- EUR
Bescheinigung über die Namensänderung 11,-EUR
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Bassemir, Sabrina | Sachbearbeiterin | 119 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 09 |
Pachaly, Andrea | Sachbearbeiterin | 119 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 03 |
Schauf, Monika | Sachbearbeiterin | 120 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 11 |
Abteilungen |
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3.04 Standesamt |