Haupteingang Rathaus Worms
Haupteingang Rathaus Worms

Schreiben Sie Ihr Suchwort in das Feld "Suchbegriff eingeben*" und drücken Sie auf "Suche starten".

Das mit * gekennzeichnete Feld ist mindestens auszufüllen (Pflichtfeld).

Dienstleistung
Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland

Kontakt
E-Mail: Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.
Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.
Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr!
Anschrift
Stadtverwaltung Worms - Rathaus - Marktplatz 2 - 67547 Worms
Stadtverwaltung Worms
Rathaus
Marktplatz 2
67547 Worms
Adresse im Stadtplan anzeigen
Informationen

Sie haben im Ausland geheiratet,eine Lebenspartnerschaft begründet, ein Kind ist im Ausland geboren oder ein Angehöriger ist im Ausland verstorben?! Es ist möglich eine Geburt, einen Sterbefall oder eine Eheschließung im Ausland hier in Deutschland vom Standesamt des Wohnortes nachbeurkunden zu lassen.

Bei der Nachbeurkundung werden anhand der ausländischen Urkunden, die eingetretenen Personenstandsfälle geprüft, und in die deutschen Heirats-, Lebenspartnerschafts-, Geburten,- oder Sterberegister eingetragen. Hiernach ist es möglich eine deutsche Personenstandsurkunde über den jeweiligen Vorgang  zu erhalten.  

Eine Vorraussetzung für die Antragsstellung ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies muss am Tage der Antragsstellung vorliegen. Die Möglichkeit der Nachbeurkundung gilt auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge,  mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.

Antragsberechtigt sind:

  • bei Eheschließung im Ausland die Ehegatten; sind beide verstorben auch deren Eltern und Kinder,
  • bei Lebenspartnerschaft die Lebenspartner sowie deren Eltern und Kinder,
  • bei einer Geburt die Eltern des Kindes sowie das Kind, dessen Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder,
  • bei einem Sterbefall die Eltern und Kinder sowie der Ehegatte oder Lebenspartner des Verstorbenen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Sollten dieser in Worms sein, melden Sie sich bitte bei unserem Geschäftszimmer.

 

Unterlagen

Die hierfür erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte persönlich beim Standesamt Worms.

 

 

Gebühren

Nachbeurkundung,

einer im Ausland geschlossenen Ehe 59,- bis 118,- EUR,

einer im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft 59,- bis 118,- EUR,

einer im Ausland erfolgten Geburt  59,- bis 118,- EUR,

eines im Ausland erfolgten Sterbefalles 59,- bis 118,- EUR. 

Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Lais, Nicole Sachbearbeiterin 111 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 34 04
Müller, Christine Sachbearbeiterin 116 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 34 02
Weinmann, Christian Sachbearbeiter 117 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 34 07
Abteilungen
3.04 Standesamt

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt teilweise externe Komponenten. Diese helfen uns, unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.