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Sie haben im Ausland geheiratet,eine Lebenspartnerschaft begründet, ein Kind ist im Ausland geboren oder ein Angehöriger ist im Ausland verstorben?! Es ist möglich eine Geburt, einen Sterbefall oder eine Eheschließung im Ausland hier in Deutschland vom Standesamt des Wohnortes nachbeurkunden zu lassen.
Bei der Nachbeurkundung werden anhand der ausländischen Urkunden, die eingetretenen Personenstandsfälle geprüft, und in die deutschen Heirats-, Lebenspartnerschafts-, Geburten,- oder Sterberegister eingetragen. Hiernach ist es möglich eine deutsche Personenstandsurkunde über den jeweiligen Vorgang zu erhalten.
Eine Vorraussetzung für die Antragsstellung ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies muss am Tage der Antragsstellung vorliegen. Die Möglichkeit der Nachbeurkundung gilt auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
Antragsberechtigt sind:
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Sollten dieser in Worms sein, melden Sie sich bitte bei unserem Geschäftszimmer.
Die hierfür erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte persönlich beim Standesamt Worms.
Nachbeurkundung,
einer im Ausland geschlossenen Ehe 120,- bis 140,- EUR,
einer im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft 120,- bis 140,- EUR,
einer im Ausland erfolgten Geburt 115,- bis 140,- EUR,
eines im Ausland erfolgten Sterbefalles 115,- bis 140,- EUR.
| Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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| Lais, Nicole | Sachbearbeiterin | 116 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 04 |
| Weinmann, Christian | Sachbearbeiter | 117 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 07 |
| Abteilungen |
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| 3.14 Standesamt |