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Aktuelles:
Sie möchten einen waffenrechtlichen Antrag stellen oder haben Fragen zu einem waffenrechtlichen Thema?
Dann schicken Sie uns gerne Ihre Anträge und Anfragen an waffen@worms.de.
Anträge bitte nur vollständig und korrekt ausgefüllt versenden!
NUR EC-Kartenzahlung möglich!
Terminvergabe:
Die Terminvergabe erfolgt durch die Waffenbehörde nach der vollständigen Abgabe und Bearbeitung des Antrages! Wir werden Sie entsprechend kontaktieren und mit Ihnen einen Termin ausmachen.
Allgemein
Der Erwerb, Besitz und das Führen von Waffen und Munition bedarf der vorherigen Erlaubnis der örtlich zuständigen Waffenbehörde. Die Waffenbehörde der Stadt Worms ist für die Bearbeitung und Ausstellung dieser waffenrechtlichen Erlaubnisse als Untere Waffenbehörde zuständig.
Die Erklärung über die Waffenaufbewahrung (siehe „Downloads“) kann mit Fotos des geöffneten und geschlossenen Waffenschrankes sowie des Typenschildes und der Rechnung bei der Stadtverwaltung in den Briefkasten eingeworfen oder per Post zugeschickt werden.
Rechtliche Grundlagen
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Waffenrecht richten sich nach dem Waffengesetz (WaffG) und Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV).
Grüne WBK Jäger erster Voreintrag KW 48,50 €
Grüne WBK Jäger erster Voreintrag LW 32,40 €
Grüne WBK Sportschütze erster Voreintrag 48,50€
Grüne WBK Sportschütze 65€
Gelbe WBK Sportschütze 65€
Voreintrag 32,40€
Kleiner Waffenschein (KWS) 91€
Europäischer Feuerwaffenpass (EFP) 65€
Ein- und Austragung EFP 16,20€
Verlängerung EFP 21,60€
| Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
|---|---|---|---|---|
| Krauß, Alexander | Sachbearbeiter | 1 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 31 13 |
| Lang, Kevin | Sachbearbeiter | 1 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 31 16 |
| Müller, Anna-Marlen | Sachbearbeiterin | 2 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 31 02 |
| Abteilungen |
|---|
| 3.21 Allgemeines Ordnungsrecht |