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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | Nur nach Termin | Vorsprache nach telefonischer Terminvereinbarung |
Die Betreuungsbehörde ist Ansprechpartner für alle Themen rund um die rechtliche Betreuung. Im Betreuungsbehördengesetz (BtBG) findet sich die Arbeitsgrundlage für die Tätigkeit der Betreuungsbehörde.
Zu den wesentlichen Aufgaben der Betreuungsbehörde zählen:
• Unterstützung des Betreuungsgerichts durch fachliche Stellungnahme zur Erforderlichkeit einer Betreuung sowie Vorschlag von geeigneten Betreuern
• Beratung, Hilfe und Unterstützung von Betreuten, Bevollmächtigten, ehrenamtlichen Betreuern und Berufsbetreuern
• Beratung und Aufzeigen von Hilfen, die eine Betreuung vermeiden können
• Aufklärung und Information zu Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
• Überprüfung der Eignung von Personen, die beruflich Betreuungen übernehmen wollen
• Unterstützung bei gerichtlichen Unterbringungen
• Kooperation mit den örtlichen Betreuungsvereinen und Institutionen, die den zu betreuenden Personenkreis unterstützen
• Leitung der örtlichen Arbeitsgemeinschaft zu Betreuungsangelegenheiten in Worms
Die Gebühren für öffentliche Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen betragen 10,00 € pro Beglaubigung.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Steffens, Sabine | Abteilungsleiterin | 19 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 57 00 |
Ani, Doris | Sachbearbeiterin | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 57 08 |
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Caruso, Antonio | Sachbearbeiter | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 57 07 |
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Heine-Kornuta, Nina | Sachbearbeiterin | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 57 09 |
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Stark, Roman | Sachbearbeiter | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 57 06 |
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Walther, Christiane | Sachbearbeiterin | Kontaktformular |
Verwaltung Betreuungsbehörde: 0 62 41 / 8 53 - 57 05 |
Abteilungen |
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5.07 Fachstelle für Senioren und Inklusion |