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Der Stadtrat der Stadt Worms hat in seiner Sitzung vom 14.12.2011 die (Wieder-) Einführung der Schankerlaubnissteuer in Worms zum 01.01.2012 beschlossen.
Steuergegenstand der Schankerlaubnissteuer ist die Erlangung der Erlaubnis zum Betrieb einer Schankwirtschaft. Steuerpflichtig für die Schankerlaubnissteuer sind die Betreiber der Schankwirtschaft. Die Steuer wird grundsätzlich nach der Grundfläche der Wirtschafträume und nach dem Jahresumsatz ermittelt. Es handelt sich hierbei um eine einmalig zu entrichtende Steuer.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Späth, Daniel | Abteilungsleiter | 127 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 21 00 |
Engelhard, Kerstin | Sachbearbeiterin | 114 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 20 01 |
Geiß, Tamara | Sachbearbeiterin | 114 | Kontaktformular |
(nur vormittags): 0 62 41 / 8 53 - 20 02 |
Abteilungen |
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2.01 Kommunale Steuern |