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Dienstleistung
Schankerlaubnissteuer

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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin!
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Anschrift
Stadtverwaltung Worms - Bereich 2 - Finanzen - Klosterstraße 23 - 67547 Worms
Stadtverwaltung Worms
Bereich 2 - Finanzen
Klosterstraße 23
67547 Worms
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Informationen

Der Stadtrat der Stadt Worms hat in seiner Sitzung vom 14.12.2011 die (Wieder-) Einführung der Schankerlaubnissteuer in Worms zum 01.01.2012 beschlossen.

Steuergegenstand der Schankerlaubnissteuer ist die Erlangung der Erlaubnis zum Betrieb einer Schankwirtschaft. Steuerpflichtig für die Schankerlaubnissteuer sind die Betreiber der Schankwirtschaft. Die Steuer wird grundsätzlich nach der Grundfläche der Wirtschafträume und nach dem Jahresumsatz ermittelt. Es handelt sich hierbei um eine einmalig zu entrichtende Steuer.

Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Späth, Daniel Abteilungsleiter 127 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 21 00
Engelhard, Kerstin Sachbearbeiterin 114 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 20 01
Geiß, Tamara Sachbearbeiterin 114 Kontaktformular (nur vormittags): 0 62 41 / 8 53 - 20 02

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