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aus der Gesellschaft/Beteiligung: Kultur und Veranstaltungs GmbH Worms (KVG)
Die Kultur und Veranstaltungs GmbH (KVG) ist berechtigt zur alleinigen Durchführung von
Darüber hinaus ist die KVG zuständig für die Koordination und Belegung der
Für die Belegung von Werbeflächen in den Fußgängerleitsystemen ist nach wie vor das Stadtmarketing Nibelungenstadt Worms e.V. zuständig.
Für Plakatierungsanfragen bzw. temporäre Werbeinstallationen (Plakate / Banner / Aufsteller usw.) im gesamten Stadtgebiet ist der Bereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Abteilung 3.06 - Straßenverkehrsangelegenheiten, zuständig. Für kommerzielle Werbung muss eine Abgabe an die Ströer Media AG (DSM) geleistet werden, da ein entsprechender Werbevertrag zwischen Stadt Worms und der DSM besteht.