Haupteingang Rathaus Worms
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Dienstleistung
Sprengstoffrecht

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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Nur nach Termin
Anschrift
Stadtverwaltung Worms
Abteilung 3.21 Allgemeines Ordnungsrecht
Postadresse: Postfach 2052, 67510 Worms
Besucheradresse: Prinz-Carl-Anlage 3
67547 Worms
Adresse im Stadtplan anzeigen
Informationen

Aktuelles:

Sie möchten einen sprengstoffrechtlichen Antrag stellen oder haben Fragen zu sprengstoffrechtlichen Themen?
Dann schicken Sie uns gerne Ihre Anträge und Anfragen an waffen@worms.de.
Anträge bitte nur vollständig ausgefüllt versenden!

NUR EC-Kartenzahlung möglich!

Terminvergabe:

Die Terminvergabe erfolgt durch die Waffenbehörde nach der vollständigen Abgabe und Bearbeitung des Antrages! Wir werden Sie entsprechend kontaktieren und mit Ihnen einen Termin ausmachen.


Allgemein

Der Umgang mit Sprengstoff bedarf der vorherigen Erlaubnis der örtlich zuständigen Waffenbehörde. Die Waffenbehörde der Stadt Worms ist für die Bearbeitung und Ausstellung sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse als Untere Waffenbehörde zuständig.

Wenn Sie explosionsgefährliche Stoffe für nicht gewerbliche Zwecke erwerben, befördern oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, benötigen Sie eine behördliche Genehmigung. Diese kann inhaltlich und räumlich beschränkt sowie mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren, Benachteiligungen oder Belästigung für Dritte erforderlich ist. Die Genehmigung wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt.

Rechtliche Grundlagen

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Sprengstoffrecht richten sich nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) und Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV).

Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Krauß, Alexander Sachbearbeiter 1 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 31 13
Lang, Kevin Sachbearbeiter 1 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 31 16
Sälzer, Anna-Marlen Sachbearbeiterin 1 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 31 02

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