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Die Jagd hat u. a. zum Ziel:
Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
Hege beinhaltet alle Maßnahmen, die die Entwicklung und Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner natürlichen Lebensgrundlagen zum Ziel haben. Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, sollen vermieden werden.
Jagdausübung ist das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild. Das Recht zur Aneignung von Wild umfasst auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen.
Der Abschuss des Wildes ist so zu regeln, dass die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden sowie die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Bekämpfung von Tierseuchen gewahrt bleiben. Die Abschussregelung soll dazu beitragen, dass ein gesunder Wildbestand aller heimischen Wildarten in angemessener Zahl erhalten bleibt und insbesondere der Schutz von Wildarten gesichert ist, deren Bestand bedroht ist.
Den Erfordernissen des Waldbaus und der Vermeidung von Wildschäden ist der Vorrang vor der zahlenmäßigen Hege einer Wildart zu geben.
Bei der Jagdausübung sind die insbesondere dem Tierschutz dienenden Grundsätze der Weidgerechtigkeit zu beachten.
Rechtsgrundlage
Antrag auf Verlängerung / Erteilung Jagdschein:
Der zu verlängernde Jagdschein kann mit den erforderlich beizufügenden Anträgen (siehe "Downloads" und der Versicherungsbestätigung bei der Stadtverwaltung in den Briefkasten eingeworfen oder per Post zugeschickt werden. Nach der Verlängerung bzw. Erteilung geht der Jagdschein wieder per Postversand dem betreffenden Jäger zu und ein Gebührenbescheid liegt bei.
Bitte beachten Sie, bei uns ist nur EC-Zahlung möglich!
Bei Neuanträgen und nicht mehr verlängerbaren Jagdscheinen ist ein Passbild und ein Zeugnis über die Jägerprüfung erforderlich.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Stephani, Sabine | Sachbearbeiterin | 2 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 31 09 |
Abteilungen |
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3.01 Allgemeines Ordnungsrecht |
Downloads |
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Jagdscheinantrag 1 |
Jagdscheinantrag 2 |