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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 07:15 Uhr - 12:00 Uhr | Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. (Hauptstelle) |
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 13:00 Uhr - 16:00 Uhr | Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. (Hauptstelle) |
Freitag | 07:15 Uhr - 12:00 Uhr | Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. (Hauptstelle) |
Termin online vereinbarenTermin online vereinbarenEine Nebenwohnung ist nach § 17 Abs.2 BMG innerhalb von 2 Wochen bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes mitzuteilen. Die Abmeldung bei der Nebenwohnsitzgemeinde ist nicht mehr möglich.
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummer:
(0 62 41) 8 53 - 37 30, 37 32, 37 33 (oder 37 37)
Bei Vorsprache ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Die Abmeldung kann auch durch einen Bevollmächtigten unter Vorlage einer Vollmacht, einer Ausweiskopie des Betroffenen und dem Ausweis des Bevollmächtigten erfolgen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Auslandsadresse im Melderegister speichern zu lassen.
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