++ Vom 24.12. bis 01.01. ist die Stadtverwaltung Worms geschlossen. Das Wahlamt (Abt. 1.01) ist "zwischen den Jahren" regulär geöffnet. Wir wünschen frohe Festtage & einen guten Rutsch ins neue Jahr! ++
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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | Geschlossen | 24.12. bis 01.01. geschlossen! |
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 07:15 Uhr - 12:00 Uhr | Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! |
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 13:00 Uhr - 16:00 Uhr | Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! |
Freitag | 07:15 Uhr - 12:00 Uhr | Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! |
In der Zeit vom 24. Dezember - 1. Januar ist die Stadtverwaltung geschlossen.
Eine Nebenwohnung ist nach § 17 Abs.2 BMG innerhalb von 2 Wochen bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes oder Nebenwohnsitz abzumelden.
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie folgende Callcenter Nummer:
(0 62 41) 853 - 0
Bei Vorsprache ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Die Abmeldung kann auch durch einen Bevollmächtigten unter Vorlage einer Vollmacht, einer Ausweiskopie des Betroffenen und dem Ausweis des Bevollmächtigten erfolgen.
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