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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | Nur nach Termin | Vorsprache nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung beim Sachbearbeiter |
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden vom Sozialamt übernommen, soweit es den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.
Zur Besorgung der Bestattung sind gemäß § 9 Abs. 1 Bestattungsgesetz (BestG) die volljährigen Angehörigen der verstorbenen Person in folgender Reihenfolge verpflichtet:
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
---|---|---|---|---|
Schlamp, Madeleine
A - G |
Sachbearbeiterin | 28 |
0 62 41 / 8 53 - 54 11 |
|
Zinke, Angelika
H - K |
Sachbearbeiterin | 24 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 54 15 |
Pfeiffer, Elke
L - R |
Sachbearbeiterin | 28 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 54 27 |
Busch, Christine
S - Z |
Sozialarbeiterin | 24 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 54 12 |