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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. |
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Das Bußgeldverfahren ist im deutschen Recht ein Verfahren zur Ahndung (Bestrafung) von Ordnungswidrigkeiten. Die Vorgehensweise ist im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt.
Hier betrifft dies:
Das Ordnungswidrigkeitenrecht soll der Sanktionierung von Fehlverhalten gegen gesetzlichen Vorschriften dienen.
Die Ahndung von Verstößen soll abschrecken, d. h. eine Wiederholung verhindern (Denkzettelcharakter).
Die Einleitung eines Bußgeldverfahrens steht im Ermessen der Behörde (kein Verfolgungszwang wie im Strafrecht).
Die Abteilung „allgemeine Ordnungsrecht“ bearbeitet alle Ordnungswidrigkeitenanzeigen außer Baurecht.
Bitte beachten Sie, bei uns ist nur EC-Zahlung möglich!
Sie finden uns im Zimmer 4.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Pfeiffer, Matthias | Abteilungsleiter | 5 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 31 00 |
Martin, Frank | stellv. Abteilungsleiter | 4 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 31 01 |
Machwirth, Mike | Sachbearbeiter | 4 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 31 03 |
Abteilungen |
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3.01 Allgemeines Ordnungsrecht |