Haupteingang Rathaus Worms
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Dienstleistung
Bußgeldverfahren - Allgemeine und Besondere (außer Baurecht)

Kontakt
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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Nur nach Termin persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminabsprache
Anschrift
Stadtverwaltung Worms
Abteilung 3.21 Allgemeines Ordnungsrecht
Postadresse: Postfach 2052, 67510 Worms
Besucheradresse: Prinz-Carl-Anlage 3
67547 Worms
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Informationen

Das Bußgeldverfahren ist im deutschen Recht ein Verfahren zur Ahndung (Bestrafung) von Ordnungswidrigkeiten. Die Vorgehensweise ist im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt.

Hier betrifft dies:

  • Allgemeine Bußgeldverfahren nach Spezialgesetzen (außer Baurecht).
  • Ruhender- und fließender Verkehr für besondere Fälle. 

Das Ordnungswidrigkeitenrecht soll der Sanktionierung von Fehlverhalten gegen gesetzlichen Vorschriften dienen.

Die Ahndung von Verstößen soll abschrecken, d. h. eine Wiederholung verhindern (Denkzettelcharakter).

Die Einleitung eines Bußgeldverfahrens steht im Ermessen der Behörde (kein Verfolgungszwang wie im Strafrecht).

Die Abteilung „allgemeine Ordnungsrecht“ bearbeitet alle Ordnungswidrigkeitenanzeigen außer Baurecht.

            Bitte beachten Sie, bei uns ist nur EC-Zahlung möglich!


Sie finden uns im Zimmer 4.

Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Pfeiffer, Matthias Abteilungsleiter 5 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 31 00
Martin, Frank stellv. Abteilungsleiter 4 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 31 01
Machwirth, Mike Sachbearbeiter 4 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 31 03

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