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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. |
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Der Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) erleichtert die Arbeit von Handwerksbetrieben, die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten in der Region tätig sind. Denn Handwerker müssen nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können den regionalen Handwerkerparkausweis nutzen, der in allen 290 Kommunen der Metropolregion Rhein-Neckar und der TechnologieRegion Karlsruhe gültig ist.
Wo gilt der regionale Handwerkerparkausweis?
Die Ausnahmegenehmigung wird in folgenden Kommunen anerkannt:
Kreisfreien Städte Frankenthal, Heidelberg, Landau, Ludwigshafen, Mannheim, Neustadt, Speyer und Worms sowie alle Städte und Gemeinden in den Kreisen Bergstraße, Bad Dürkheim, Germersheim, Südliche Weinstraße, Neckar-Odenwald, Rhein-Neckar und Rhein-Pfalz.
Zudem kann er auch in der TechnologieRegion Karlsruhe verwendet werden, also in den Städten Karlsruhe und Baden-Baden sowie den Kreisen Karlsruhe und Rastatt.
zum Antragsformular (auf der Homepage MRN)
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Hermann, Dieter | Abteilungsleiter | 304 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 36 00 |
Geißler, Diana | Sachbearbeiterin | 301 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 36 13 |
Hüttenberger, Nicole | Sachbearbeiterin | 301 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 36 14 |
Kalus, Evelin | Sachbearbeiterin | 325 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 36 16 |
Raiß, Bernhard | Sachbearbeiter | 302 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 36 15 |
Abteilungen |
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3.06 Straßenverkehrsangelegenheiten |