Haupteingang Rathaus Worms
Haupteingang Rathaus Worms

++ Vom 24.12. bis 01.01. ist die Stadtverwaltung Worms geschlossen. Das Wahlamt (Abt. 1.01) ist "zwischen den Jahren" regulär geöffnet. Wir wünschen frohe Festtage & einen guten Rutsch ins neue Jahr! ++

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Dienstleistung
Immobiliendarlehensvermittler § 34i GewO

Kontakt
E-Mail: Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Nur nach Termin
Anschrift
Stadtverwaltung Worms
Bereich 3 - Sicherheit und Ordnung
Bürgerrathaus
Folzstraße 5
67547 Worms
Adresse im Stadtplan anzeigen
Informationen

Wer gewerbsmäßig Immobiliendarlehen vermitteln möchte, benötigt hierfür eine entsprechende Erlaubnis. Die Erlaubnis gilt bundesweit und wird zeitlich nicht begrenzt.

 

Unterlagen

Zur Beantragung der Erlaubnis sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Antragstellern benötigen wir zusätzlich die Aufenthaltsgenehmigung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • Führungszeugnis Belegart 0, das nicht älter als 3 Monate ist
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Belegart 9, die ebenfalls nicht älter als 3 Monate ist
  • Nachweis der Sachkunde
  • Bescheinigung in Steuersachen von der Stadtkasse
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts (www.vollstreckungsportal.de)
  • Auszug aus dem Insolvenzverzeichnis des zuständigen Amtsgerichtes
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Immobiliendarlehensvermittler
 

Gebühren

Anzahlung bei Antragstellung in Höhe von 500,00 €

Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Huxel, Ute Sachbearbeiterin 316 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 32 04

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