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Gemäß § 67 SGB-XII erhalten Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Soweit der Bedarf durch Leistungen nach anderen Vorschriften des SGB-XII oder des SGB-VIII und SGB-IX gedeckt wird, gehen diese der Leistung nach Satz 1 vor.
Gemäß § 68 SGB-XII umfassen die Leistungen alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten, insbesondere Beratung und persönliche Betreuung für die Leistungsberechtigten und ihre Angehörigen, Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung. Zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen ist in geeigneten Fällen ein Gesamtplan zu erstellen.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Fietsch, Katja
M - Q |
Sachbearbeiterin | 10 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 54 31 |
Renz, Julia | Sachbearbeiterin | 12 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 54 34 |
Selbach, Maike
A - G |
Sachbearbeiterin | 24 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 54 26 |
Späth, Tina
R - Z |
Sachbearbeiterin | 10 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 54 20 |
Späth, Melanie | Sachbearbeiterin | 311 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 42 09 |