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In dieser Fachabteilung erfolgt die Planung und Entscheidung über die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen, körperlichen und/oder geistigen Behinderung bis diese das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Grundlage der Hilfegewährung für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung ist § 35 a SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe Gesetz. Die Grundlage für Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung ist § 99 SGB IX – Bildungs- und Teilhabe Gesetz.
Die Planung und Entscheidung erfolgt über die gemeinsame Erstellung eines Hilfe- und /Gesamtplan, indem die Bedarfe, Ressourcen und Ziele für Ihr Kind festgehalten werden. Dafür nutzen wir idR das Bedarfserhebungsinstrument (IBE) des Landes Rheinland-Pfalz.
Zu den möglichen Hilfen gehören Integrationshilfen in Kindertagesstätten und in Schulen, Hilfen in teilstationären und stationären Einrichtungen, Hilfen in ambulanter Form u.a. heilpädagogische Leistungen, wie auch Belegung einer integrativen Kindertagesstätte, Autismustherapie oder Hausfrühförderung, etc. …
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Esders, Sebastian
I-P seelische Behinderung |
Sozialarbeiter | 36 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 52 35 |
Fandrich, Nathalie
I-S körperliche und/ oder geistige Behinderung |
Sozialarbeiterin | 35 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 52 39 |
Goltz, Michaela
Q-Z seelische Behinderung |
Sozialarbeiterin | 29 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 52 08 |
Rosenlacher, Miriam
A-C körperliche und/ oder geistige Behinderung |
Sozialarbeiterin | 35 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 52 36 |
Stahl, Michaela
T-Z körperliche und/ oder geistige Behinderung |
Sozialarbeiterin | 34 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 52 38 |
Wierzbicki, Laura
A-H seelische Behinderung |
Sozialarbeiterin | 36 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 52 34 |
Winkler, Pascale
D-H körperliche und/ oder geistige Behinderung |
Sozialarbeiterin | 34 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 52 37 |
Abteilungen |
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5.02 Prävention und Soziale Dienste |